Dieter EikenbergFinanzen

Haushaltssicherungskonzepzt 2017 – Gemeinderat lehnt GuTe Vorschläge ab

Aufgrund des defizitären Haushalts 2017 (allein für 2017 wurde ein Fehlbetrag von mehr als 700.000,- Euro im Ergebnishaushalt eingeplant!) war und ist die Gemeinde Rosdorf rechtlich verpflichtet ein „Haushaltssicherungskonzept 2017“ (HSK) aufzustellen. Das zu Beginn des Jahres beschlossene „Konzept“ wurde seitens der Aufsichtsbehörde des Landkreises Göttingen nicht akzeptiert. So musste sich der Gemeinderat Rosdorf auf seiner Sitzung am 6. November 2017 erneut mit einem, diesmal effektiveren, Sicherungskonzept 2017 befassen.

Der nunmehr seitens der Gemeindeverwaltung zur Debatte am 06.11.17 im Rat vorgelegte Entwurf für ein neues HSK 2017 sah Steuererhöhungen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer), sowie die Anhebung bzw. Neueinführung von Gebühren und etlichen weitere Maßnahmen vor.

Bei den vorbereitenden Beratungen der „Wählergemeinschaft GuT“ mussten wir ein Dilemma konstatiert:

Einerseits: Unsere strikte, immer wieder vorgetragene Ablehnung der bis heute, seit Monaten, Jahren und Jahrzehnten andauernden falschen finanzpolitischen Vorgehensweisen der Gemeinde Rosdorf. Als da wären: Endlose Kostensteigerungen bei Großprojekten einfach hinnehmen (z.B. Kostenexplosion beim Bau zweier Feuerwehrhäuser, Mehrkosten derzeit ca. ½ Million Euro), preiswertere Lösungsvorschläge ignorieren (z.B. Hortneubau, Neubau Feuerwehrhaus Dramfeld), fehlendes Verhandlungsgeschick an den Tag legen, über unsere Verhältnisse leben und anderes mehr.

Andererseits: Die bittere Einsicht, dass die von der Fachbereichsleiterin Finanzen in der Verwaltungsvorlage zum HSK 2017 vorgeschlagenen Maßnahmen „alternativlos“ sind. Andernfalls – dies sieht auch die Aussichtsbehörde so – wäre die Gemeinde Rosdorf finanziell nicht mehr handlungsfähig.

Nun hätten wir es uns einfach machen können und quasi als „Fundamentalopposition“ gegen das vorgelegte Konzept stimmen können. Für eine dringend erforderliche Haushaltskonsolidierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der nachfolgenden Generationen wäre dies allerdings wenig hilfreich.

So kamen wir zu dem Ergebnis, per Ratsbeschluss verbindliche Regeln für eine zukünftig vernunftorientierte Haushaltspolitik aufzustellen. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn wir schon die Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende zur Kasse bitten müssen, sollte wenigstens gleichzeitig dafür Sorge getragen werden, dass ab sofort auch verantwortungsbewußter mit diesen Finanzmitteln umgegangen wird. Unter dieser Voraussetzung signalisierten wir als Wählergemeinschaft GuT auf der Ratssitzung die Bereitschaft, den vorgelegten HSK 2017 (gegebenenfalls mit kleinen, insbesondere die Ortschaften betreffenden Korrekturen) mitzutragen.

In diesem Sinne legten wir einen 6 Punkte umfassenden Antrag vor (Originaltext am Ende dieses Berichtes angefügt). Zu unserem großen Erstaunen und Unverständnis wurde dieser auf der Ratssitzung am 06.11.17 mehrheitlich abgelehnt!

Die Brisanz der – insbesondere durch die SPD-Fraktion herbeigeführten – mehrheitlichen Ablehnung wird besonders deutlich, wenn man einmal betrachtet, was die Mehrheit hiermit  im Umkehrschluss bekundet:

  1. Eine zeitliche Begrenzung und das zukünftige Nachdenken über eine mögliche stufenweise Rücknahme aller Steuererhöhungen wird abgelehnt.
  2. Eine Überprüfung von Gebührenerhöhungen und sich dadurch eventuell ergebende „unbotmäßiger Härten“ nach zwei Jahren ist nicht erwünscht.
  3. Eine Information der Öffentlichkeit „über den Stand der haushaltspolitischen Lage“ ist nicht erwünscht.
  4. Eine „genaue und realistische“ Kalkulation von Projekten/Investitionen der Gemeinde sowie Maßnahmen zur Eindämmung von Kostenexplosionen sollen nicht verlangt werden.
  5. Die durch Projekte/Investitionen entstehenden Folgekosten müssen nicht „allumfassend und penibel“ vor einer Beschlussfassung kalkuliert und vorgelegt werden.
  6. Die Überprüfung eines möglichen Einsparpotentials bei laufenden Projekten wird nicht als erforderlich angesehen.

Wie geht es jetzt weiter? Business as usual? – Die Wählergemeinschaft GuT wird jedenfalls – z.B. im Rahmen der anstehenden Haushaltsdebatten – weiter versuchen die Inhalte des GuT-6-Punkte-Konzepts zu realisieren.

Die am Rande der letzten Gemeinderatssitzung spürbare Unterstützung seitens der Rosdorfer Bürgerinnen und Bürger für unsere Anliegen hat uns gefreut – sie ist auch weiterhin notwendig und erwünscht!

 

DOKUMENT – Originaltext des o.g. (abgelehnten) GuT-Antrages:

Antrag 01 der Wählergemeinschaft GuT
zum Tagesordnungspunkt 11 (HSK – Maßnahmen zur Haushaltssicherung 2017)
der Sitzung des Gemeinderats Rosdorf am 06.11.2017

Haushaltssicherungskonzepzt – Maßnahmen zur Haushaltssicherung 2017
kurz HSK 2017

Der Gemeinderat möge beschließen:

Folgende grundsätzliche Vereinbarungen und Regelungen werden verbindlich für den HSK 2017 getroffen:

  1. Die im HSK 2017 vorgesehenen Erhöhungen der Grundsteuern A und B, sowie die Anhebung der Gewerbesteuer werden zunächst auf die Haushaltsjahre 2018/2019 begrenzt. Spätestens zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 wird eine mögliche (stufenweise) Absenkung/Rückführung dieser Steuererhöhungen beraten.
  2. Die neben den o.g. Steuererhöhungen im HSK 2017 beschlossenen weiteren Maßnahmen (Gebühreneinführungen und -erhöhungen etc.) werden spätestens zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 erneut auf den Prüfstand gestellt. Auf Basis der dann gemachten Erfahrungen ist eine Analyse zu erstellen, die u.a. zeigt, wo hierdurch ggf. unerwünschte negative Effekte (unbotmäßige Härten für bestimmte Personengruppen, unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand etc.) eingetreten sind. Entsprechende Korrekturmaßnahmen sind vorzunehmen.
  3. Die Öffentlichkeit wird spätestens zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen 2020/2021 (eventuell mittels einer Bürgerversammlung) ausführlich über den Stand der haushaltspolitischen Lage der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung bezüglich der in den hier unter den Punkten 1 und 2 genannten Thematiken, informiert und gehört.
  4. Sämtliche Projekte/Investitionen der Gemeinde werden zukünftig vor Beschlussfassung genau und realistisch kalkuliert. Ein eventuell einzuräumender finanzieller Spielraum für Preiserhöhungen wird vorher durch Gemeinderatsbeschluss genau definiert. Sämtliche Verträge mit ausführenden Unternehmen/Leistungsanbietern sind von Anfang an so zu gestalten, dass der vorgenannte Etat de jure nicht überschritten werden kann.
  5. Die durch neue Projekte/Investitionen entstehenden Folgekosten (Abschreibung, Zinsbelastung, Personalkosten, Energiekosten, Instandhaltungskosten u.v.a.m.) sind allumfassend und penibel zu kalkulieren. Eine solche Kalkulation ist dem Gemeinderat stets vor Beschlussfassung vorzulegen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich der bereits jetzt in Planung oder Realisierung stehenden Projekte (Feuerwehrhäuser, Hortneubau etc.) auszuloten, welche Einsparungen hinsichtlich der entstehenden und teilweise noch anwachsenden realen Kosten der Investitionen und der dadurch entstehenden Folgekosten möglich sind. Ein entsprechender Bericht ist dem Gemeinderat zu den Haushaltsberatungen 2018/2019 vorzulegen.

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