Dieter EikenbergFinanzen

Haushalt 2018/19: Die Fehler der Vergangenheit wiegen schwer

Betrachtungen zur haushaltspolitischen Lage der Gemeinde Rosdorf

 Top: Nur das Geld ausgeben, das uns zur Verfügung steht – GuT: „Top-Down-Verfahren“

Wir, die Wählergemeinschaft GuT, begrüßen grundsätzlich die in Rosdorf erstmals zur Anwendung kommende Vorgehensweise der Haushaltsplanung nach dem sogenannten  „Top-Down-Verfahren“. Dieses entspricht der immer wieder von GuT vorgetragenen Forderung, nur das Geld auszugeben, das uns auch zur Verfügung steht. Ich selbst kämpfe schon seit Jahren im Gemeinderat für eine solche Grundhaltung. Bislang ohne Erfolg!
Um Missverständnissen vorzubeugen: Dies bedeutet nicht, dass keine zielgerichteten kreditfinanzierten Investitionen vorgenommen werden dürfen. Es bedeutet auch nicht, dass es mal passieren kann, dass ein Ergebnishaushalt am Ende des Jahres (wenn das Ergebnis dann mal vorläge) real mit einem Minus abschließt. Nur: Die finanzpolitische Kraft zur Tilgung der Kredite muss vorhanden sein, die Zinsbelastung muss tragbar sein – und: „erwirtschaftete“ Fehlbeträge im Ergebnishaushalt müssen in einem überschaubaren Rahmen zeitnah ausgeglichen werden!

Noch ein Vorschlag für die zukünftige Herangehensweise im Rahmen des „Top-Down-Verfahrens“: Bei der Mittelverteilung auf die einzelnen Teilhaushalte sollte ein Finanzvolumen für Anträge und Vorschläge aus den Reihen der Fachausschüsse und Ortsräte eingeplant werden. Diese Spielräume müssen dann natürlich mit den genannten Gremien kommuniziert werden.

Haushaltsberatungen – eine lästige Pflichtübung?

Schon lange eine einzige Enttäuschung: die wenig strukturierte Vorgehensweise bei den Haushaltsberatungen:

Die Haushaltsberatungen der Fachausschüsse: Allein die Terminierung der Sitzungen und die Gestaltung der Tagesordnung – nach stundenlanger Debatte anderer Punkte soll konzentriert der Haushalt beraten werden –  ist oft so gestaltet, dass die beteiligten Kolleginnen und Kollegen verständlicherweise nur lapidar feststellen können: „Haushaltsentwurf zur Kenntnis genommen.“ So liegen aktuell auch keine Anträge der Fachausschüsse zum Haushalt vor! Ob dies allein der Einsicht geschuldet ist, dass so oder so kein Geld vorhanden ist?

Der Finanzausschuss: Mein seit Jahren vorgetragener Vorschlag, zumindest den Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen mehrfach mit bestimmten Themenschwerpunkten (z.B. orientiert an den Teilhaushalten) tagen zu lassen, wird geflissentlich ignoriert.

Gleiches gilt für den von Jörg Winter (CDU) einmal eingebrachten ergänzenden Vorschlag, eine zweite „Lesung“ des Haushaltes im Rat einzuführen.

Wir von GuT wünschen uns eine Haushaltsberatung, bei der interfraktionell eine tiefgehende Beschäftigung mit dem Haushaltsentwurf stattfindet, Ideen gesammelt und Meinungen ausgetauscht werden. Die Debatte im Gemeinderat ist hier nicht ausreichend. Allein der personelle Umfang dieses Gremiums ist für eine tiefgehende Beratung ungeeignet. Klar, der Rat der Gemeinde muss das „letzte Wort“ haben, aber in der Vorbereitungsphase sind hier doch andere Formen, kleinere Gremien gefragt.

Auch wir als Wählergemeinschaft GuT hätten das vorliegende Zahlenwerk „Haushalt 2018/19“, insbesondere hinsichtlich vieler Einzelpositionen in den Teilhaushalten, gerne noch intensiver durchleuchtet. Als „Feierabendpolitiker“ ist dies auch uns nicht vollständig gelungen. Der seitens der Gemeinde gesetzte Rahmen für die Debatte war wenig hilfreich!

Ziele für die Schublade?

2017 haben wir im Gemeinderat sogenannte „Strategische Ziele“ für die Haushaltsplanung in den kommenden Jahre beschlossen, die im vorliegenden Haushaltsentwurf wiederzufinden sind:

  1. Finanzielle Handlungsfähigkeit und langfristigen Schuldenabbau gewährleisten.
  2. Familien fördern.
  3. Lebens-, Wohn- und Umweltqualität sowie Mobilität zu sichern und zukunftsorientiert und nachhaltig auszubauen.

Inhaltlich gibt es gegen diese Ziele natürlich nichts einzuwenden. Wir haben allerdings schon bei der Debatte um diese Zielformulierung darauf hingewiesen, dass zumindest Punkt 2 und noch mehr Punkt 3 so allgemein gehalten sind, dass eine Konzentration auf das gewünschte Wesentliche kaum möglich ist. Letztlich kann fast jedes denkbare kommunale Projekt hier eingeordnet werden.

Noch problematischer ist, dass keine Beratungen, zumindest nicht unter Einbeziehung der kommunalpolitischen Vertreter, zur Entwicklung sogenannter „operativer“, sprich konkreter Ziele organisiert wurde. Diese sollen eigentlich aus den vorgenannten „strategischen Zielen“ entwickelt werden. Der Landkreis Göttingen hat die Gemeinde Rosdorf bereits mit Schreiben vom 16.05.2017 auf diese Notwendigkeit hingewiesen: „Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“ (siehe auch GemHKVO)

Die hiesige Vorgehensweise lässt den Verdacht aufkommen, dass der Rosdorfer Haushalt nicht aus einer strukturierten Zielstellung heraus entwickelt wurde. Vielmehr kann man den Eindruck gewinnen, dass ein paar Zielformulierungen notabene nachträglich einem bestehenden Zahlenwerk hinzugefügt werden.

Millionen-Plus im Ergebnis 2016? Jahresfehlbeträge aus den Vorjahren gleich Null?

Die sich durch den kompletten Haushaltsentwurf durchziehende Spaltenüberschrift „Ergebnis 2016“ ist ein Witz! Sie ist schlichtweg falsch!

Die erforderliche komplette Datenerfassung für 2016 ist noch gar nicht erfolgt. U.a. fehlen insbesondere schwerwiegende Abschreibungswerte. Ein Ergebnis 2016 liegt noch gar nicht vor!

Der letzte vorliegende Jahresabschluss ist der für das Jahr 2012! D.h., wir wissen heute gerade mal, wie das erste von den Kolleginnen und Kollegen der vorangegangenen Wahlperiode geplante Haushaltsjahr im Ergebnis ausgefallen ist!

Besonders irreführend wirken sich die Fehlinformationen im Haushaltsentwurf auf die Darstellung des Ergebnishaushaltes aus:

Für 2016 wird das Jahresergebnis auf einen Überschuss von weit über 1 Million Euro beziffert. Schön wäre es, leider aber vollkommen falsch und komplett an der Realität vorbei! Die durchaus bekannte Planzahl, an der man sich wohl besser orientieren sollte, wies einen Fehlbetrag von 311.000,- Euro (siehe Haushaltsplan 2016) für das Haushaltsjahr 2016 aus.

Ebenfalls traumhaft ist die schwarze Null, die durchgehend in der Zeile „Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren“ eingetragen ist. Ein schöner Traum, aber eben leider nur ein Traum! Unseren Schätzungen nach dürfte sich mit Stand Ende 2017 ein Fehlbetrag von ca. 3 Millionen Euro angesammelt haben. Selbst wenn wir sehr optimistisch von einem Fehlbetrag von „nur“ 2 Millionen ausgehen: Der geforderte Ausgleich dieser Summe wird wahrscheinlich unsere Kinder noch beschäftigen.

Aber wir waren ja noch bei der Angabe von falschen Zahlen: Seit Jahren wird dieser beschriebene irreführende Unsinn betrieben. Ebenfalls seit Jahren weise ich darauf hin, dass diese falschen Zahlen nicht mehr unkommentiert in den Dokumenten publiziert werden dürfen. Keine Reaktion! Bürgermeister Steinberg scheint dieser Vorhalt nicht zu interessieren! Eine Million Überschuss statt 300.000,- Fehlbetrag oder eine schwarze Null statt mehrere Millionen aufgelaufener Fehlbetrag sehen auf dem Papier natürlich vorteilhafter aus.

Der Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist das Herzstück des Haushalts. Er ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.

Der Sinn des o.g. Top-Down-Verfahrens ist es, im Ergebnishaushalt keine Fehlbeträge zu „erwirtschaften“. Unter Einbeziehung der jetzt (Stand 11.02.18) vorliegenden Korrekturmeldungen aus der Finanzverwaltung Rosdorf ergibt sich schon heute eine Verschlechterung der kürzlich (Mitte Dezember 2017) noch angestrebten Ergebnisse für den Doppelhaushalt 2018/2019, die sich korrigiert nun wie folgt darstellen:

  • Jahresergebnis 2018: + 53.400,- Euro (ursprünglich: + 77.700,- Euro)
  • Jahresergebnis 2019: + 53.400,- Euro (ursprünglich: + 84.900,- Euro)

Noch nicht „eingepreist“ sind die zahlreichen Anträge der Ortsräte zu gewünschten Maßnahmen. Gleiches gilt für eventuell noch eingehende Anträge aus anderen Bereichen. Alle genehmigten Aufwendungen dieser Herkunft müssen dann in Summa noch von den o.g. Ergebnissen abgezogen werden.

(Redaktionelle Anmerkung vom 13.03.2018: Nach Einarbeitung diverser Korrekturen und Auswirkungen von Beschlüssen ergibt sich laut aktuellen Angaben der Gemeindeverwaltung folgendes Bild für die Haushalte 2018 und 2019:

  • 2018: + 28.800,- Euro
  • 2019: + 46.200,- Euro

Die ursprünglich geplanten Überschüsse sind stark zusammengeschrumpft! Die drohende finanzielle Belastung der Gemeinde durch die KITA-Beitragsfreiheit ist dabei noch nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht eingerechnet sind eventuelle Kostensteigerungen im Bereich „Familienzentrum“ oder weitere Verteuerungen beim Bau der Feuerwehrhäuser.)

Wir hoffen, dass alle bei der Einbringung des Haushalts Ende letzten Jahres gut zugehört haben, als die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Kaemling, darauf hinwies, dass selbst unter „optimistischsten“ Annahmen (anhaltender konjunktureller Aufschwung, Beibehaltung der Steuererhöhungen etc.) der Haushalt der Gemeinde Rosdorf bei einem einfachen „weiter so“ spätestens 2022 Fehlbeträge im Ergebnis ausweisen wird. Grund für diese Prognose sind u.a. die sinkenden „Zuwendungen“ bei gleichzeitigem Anstieg der „Transferaufwendungen“ (bei einkalkulierten steigenden Steuereinnahmen!) für die kommenden Jahre. Natürlich können wir hoffen, dass sich die beiden erstgenannten Faktoren noch zu unseren Gunsten verändern. Darauf bauen sollten wir nicht!

Ein Fehler bei der kommunalpolitischen „Beschluss-Kultur“ in Rosdorf muss dringend abgestellt werden, nämlich der, immer wieder Beschlüsse zu fassen, ohne die Folgekosten zu kennen, geschweige denn, sie zu berücksichtigen. Auf die Berechnung der Folgekosten für die neuen Feuerwehrhäuser warten wir beispielsweise bis heute. So stochern wir unter dem Motto „wird schon irgendwie gehen“ im Nebel herum, fassen Beschlüsse und sind erstaunt, wenn der Ergebnishaushalt defizitär ist.

Insgesamt erscheint uns das o.g. „Polster“ von gut 50.000,- Euro p.a. in der Planung für die beiden kommenden Jahre zu gering! Vorhersehbare und unvorhersehbare Ereignisse können den Ergebnishaushalt weiter belasten.
Als Beispiel sei hier auf die vom Land Niedersachsen geplante Beitragsfreiheit für KITA-Plätze hingewiesen. Bliebe es bei dem letzten uns bekannten Verhandlungsstand, kämen auf die Gemeinde Rosdorf nach Berechnungen des Hauptamtsleiters Klaus Hampe spätestens ab 2019 ca. 250.000,- Euro Mehrkosten pro Jahr zu. Allein dies würde einen Fehlbetrag von ca. 200.000,- Euro für das Jahr 2019 bedeuten. Wir können nur hoffen, dass sich das Land Niedersachsen hinsichtlich der kommunalen Belastung eines Besseren besinnt!

Bereits bestehende regelmäßige Aufwendungen steigen rasant an, neue Aufwendungen kommen hinzu:

Gerade wenn es um große Kostenpositionen geht, stehen wir vor ihnen wie das Kaninchen vor der Schlange. Mit inzwischen rund 250.000,- Euro jährlichen Zuschussbedarf schlagen die Dorfgemeinschaftshäuser kräftig zu Buche! Im Jahr 2013 hatten wir uns noch vor einer Belastung von ca. 200.000,- Euro für diese Position erschreckt. Daraus resultierend bildete sich eine „AG Dorfgemeinschaftshäuser“, die  aus Vertretern von Kommunalpolitik und Verwaltung bestand. In mühevoller, akribischer Arbeit, die sich über einen Zeitraum von ca. einem Jahr erstreckte, wurden „Handlungsempfehlungen“ mit dem Ziel, die Kosten für die Gemeinde einzudämmen, entwickelt. Die Ergebnisse (2014 vorgelegt) verschwanden entweder in der Schublade, wurden ignoriert oder zerredet. Eine Umsetzung der unstrittigen Punkte aus den „Handlungsempfehlungen“ blieb bis heute aus. Nun soll die Debatte zu diesem Thema wieder von vorne beginnen!?

Auch im „Kleinen“ werden uns dauernd Überraschungseier überreicht, in denen neue Kosten stecken. Aktuelles Beispiel: Zur Erfüllung neuer Datenschutzrichtlinien müssen wir zunächst wahrscheinlich ca. 10.000,- Euro „auf den Tisch blättern“. Danach werden regelmäßige Folgekosten anfallen, die noch nicht beziffert sind.

Die Steuererhöhungen: Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende werden zur Kasse gebeten!

Die bereits Ende letzten Jahres beschlossenen Steuererhöhungen (Grundsteuern, Gewerbesteuer) bescheren der Gemeindekasse jährliche Mehreinnahmen von ca. 180.000,- Euro. D.h., die Haushaltspolitik der Gemeinde war schon im vergangenen Jahr mit ihrem Latein am Ende. Würde man alle übrigen Daten so belassen, wie sie jetzt im Haushaltsentwurf vorliegen, kämen wir für 2018 und 2019 ohne die genannten Steuererhöhungen auf einen jährlichen Fehlbetrag von weit mehr als 100.000,- Euro!

Nun können und sollten wir nicht endlos weiter an der Steuerschraube drehen! Erst recht vor dem Hintergrund, dass auch ohne Erhöhung der Steuersätze die Einnahmen für die Gemeinde Rosdorf seit Jahren immer üppiger sprudeln.
Fakt ist, dass jetzt über das Anheben der Grundsteuer ausnahmslos jede Einwohnerin und jeder Einwohner Rosdorfs zur Kasse gebeten wird. Zugegeben, die Auswirkung der aktuellen Erhöhung, betrachtet man den für den Einzelnen anfallenden Mehrbetrag isoliert, fällt noch moderat aus. Die von allen Bürgerinnen und Bürgern zu entrichtende Grundsteuer an sich stellt jedoch insgesamt eine beachtliche jährliche Belastung für jeden Einzelnen dar! Zur kräftigen Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze (Antrag der SPD!) muss zumindest angemerkt werden, dass dies der Attraktivität des Gewerbestandorts Rosdorf nicht unbedingt zuträglich ist!

Steigende Schuldenlast – Rosdorf ist stark?

Bürgermeister Steinberg stellt in öffentlichen Reden gerne die Entwicklung der Liquiditätskredite (Kassenkredite) in den Mittelpunkt. Aus persönlichen Imagegründen heraus vielleicht verständlich, denn es sind finanzpolitisch gesehen momentan die einzigen positiven Zahlen, die er vermelden kann. Zum besseren Verständnis: Bei den Liquiditätskrediten handelt es sich um einen Schuldenteil, der in etwa mit einem Überziehungskredit im Privaten verglichen werden kann. Von wirklichem Interesse kann doch nur die gemeindliche Entwicklung der Schulden insgesamt sein: Dem vorliegenden Haushaltsentwurf ist zu entnehmen, dass der Schuldenstand binnen eines Jahres (Anfang 2018 bis Anfang 2019) voraussichtlich von gut 8,5 Millionen auf knapp 11 Millionen Euro steigen wird!

Entgegen der Empfehlung von Frau Kaemling „zu viele parallele Investitionen innerhalb eines Jahres (zu) vermeiden“ (Finanzausschuss, 12.06.2017) wurden zuletzt zu viele finanziell schwerwiegende Projekte mehr oder weniger gleichzeitig beschlossen. Die wohl dicksten Brocken: Der Bau zweier neuer Feuerwehrhäuser mit explodierenden Kosten, der unnötig teure Hortneubau, der insbesondere für den Grundstückseigentümer und seinem uns von ihm vorgeschriebenen Investor wirtschaftlich interessant ist, und das Familienzentrum.

Erst Ende letzten Jahres wurde der Haushalt für das gerade noch laufende Haushaltsjahr 2017 hinsichtlich der vorgesehenen Investitionen für das Projekt „Familienzentrum“ genehmigt!
Bei der Beschlussfassung zur Realisierung des Familienzentrums auf der Gemeinderatssitzung am 06.11.2017 lag unserem Gemeindebürgermeister dieses Genehmigungs-Dokument inklusive der darin formulierten Auflagen mit Datum 01.11.2017 laut eigenen Angaben vor. Seine Auskunft, erst auf Anfrage des Ratsmitglieds Merker während der Ratssitzung, lautete: „Diese (Haushaltsgenehmigung) und die Kreditermächtigung (ist) zwischenzeitlich erfolgt“ (Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderats vom 06.11.2017). Warum der Posteingangsstempel der Gemeinde Rosdorf auf diesem Dokument das Datum 07. November 2017 ausweist, also einen Tag nach der genannten Ratssitzung, entzieht sich unserer Kenntnis – und stimmt uns nachdenklich!

Fakt ist, dass der Bürgermeister die Genehmigung des Landkreises in seiner als kurz angekündigten langen „Leuchtturm-Rede“ zum Familienzentrum zunächst mit keinem Wort erwähnte. Erst auf o.g. Nachfrage hin gab er das Vorliegen der Genehmigung bekannt. Kein Wort über den Inhalt des Dokuments hinsichtlich der dort aufgeführten Bedenken und den damit verbundenen Auflagen für die Gemeinde Rosdorf!

Landrat Reuter (SPD) schreibt in dem genannten Dokument u.a.: „Es ist bedenklich, dass eine nicht dauernd leistungsfähige Kommune ein defizitäres Leuchtturmprojekt (gemeint ist das von Bürgermeister Steinberg auch dem Landkreis gegenüber so titulierte Familienzentrum) realisieren möchte.“ Er stellte für Rosdorf eine „deutlich steigende investive Verschuldung“ fest, die „über dem Landesdurchschnitt der Vergleichsgrößengruppe“ liege. Seine Bedenken zusammenfassend stellt er fest: „Aufgrund der nicht gegebenen dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Rosdorf stehen die Kreditaufnahmen für die Investitionen für das Familienzentrum grundsätzlich nicht im Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde und sind daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.“ Etwas überraschend stellt der Landrat dann doch seine Bedenken zurück, formuliert aber u.a. folgende Auflagen:

  1. Zum Ergebnishaushalt: „Die Haushalte (sind) künftig auszugleichen und darüber hinaus Überschüsse zu erwirtschaften, um die Altfehlbeträge zurückzuführen.“
  2. Zur investiven Verschuldung: Rückführung „jährlich um mindestens 200.000,- Euro.“

In der bewussten Zurückhaltung dieses Dokuments bei der Beschlussfassung zum Bau des Familienzentrums auf der Gemeinderatssitzung vom 06.11.17 sehen wir einen eklatanten Verstoß gegen das Informationsrecht der Ratsmitglieder. In Kenntnis dieser Bedenken und Auflagen seitens des Landkreises hätte es gut zu einem anderen Abstimmungsergebnis kommen können! Sollte dies der Grund für das Vorenthalten der wichtigen Informationen seitens des Bürgermeisters gewesen sein?

Greifen wir noch einmal die eben unter Punkt 1 genannte Auflage des Landkreises zur Rückführung der „Altfehlbeträge“ auf: Gehen wir als Optimisten einmal davon aus, dass diese „Altfehlbeträge“ sich nur auf 2 Millionen Euro belaufen. Behalten wir unseren Optimismus bei und kalkulieren auf unbestimmte Zeit mit einem ausgeglichenen Haushalt bei durchschnittlichen Überschüssen von + 50.000,- Euro pro Jahr (böte uns jemand einen Garantievertrag für solch eine Ergebnis-Serie an, wir würden ihn wohl sofort unterschreiben).

Es würde 40 Jahre dauern um die Forderung nach Abbau der „Altfehlbeträge“ zu erfüllen. Wer von uns sitzt dann noch verantwortlich im Gemeinderat oder Rathaus?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir sind keine Gegner der „Idee Familienzentrum“ an sich. Wenn wir es jetzt bekommen – obwohl wir es uns eigentlich nicht leisten können – wird GuT natürlich alles dafür tun, das Projekt mit Leben und Erfolg zu erfüllen.

Die Investitionsplanung – das Geld für die nächsten fünf Jahre ist bereits verplant

Mit Beschluss vom 07.09. und 11.12.2017 haben wir uns eine „Selbstverpflichtung zur Deckelung der Kreditaufnahmen“ auferlegt. Demnach dürfen wir für die nächsten 5 Jahre höchstens 2,5 Millionen Euro (= 500.000,- Euro durchschnittlich pro Jahr) kreditfinanziert für Investitionen aufnehmen. Die Tabelle „Zusammenfassung aller Investitionen der nächsten 5 Jahre“ im vorliegenden Haushaltsentwurf zeigt: Dieses Volumen für die nächsten 5 Jahre ist bereits jetzt verplant. Bis 2022 steht quasi „kein Cent“ mehr (realer Restbetrag: 5.300,- Euro für fünf Jahre!) für weitere kreditfinanzierte Investitionen zur Verfügung!

Zum Investitionsplan für die nächsten 5 Jahre: Wir bezweifeln, dass die angegebenen kalkulierten Werte ausreichen:

  • Bereits jetzt steht fest, dass die Investitionen am Verwaltungsgebäude für die erforderliche Einrichtung eines 2. Fluchtwegs (für den Mieter Polizei) nicht wie angegeben 3.000,- Euro sondern 4.500,- Euro betragen werden.
  • Für die Sanierung der gemeindlichen Immobilie „Am Plan 3“ sind für die Jahre 2020 und 2021 (streng genommen können wir laut Plan erst dann über diese Mittel verfügen, bis dahin bliebe das Haus sicherlich in weiten Teilen unbewohnbar) je 100.000,- Euro eingeplant. Addiert man die bereits für das Jahr 2017 eingestellten Mittel für diesen Zweck in Höhe von 200.000,- Euro hinzu, so ergibt sich für den Zeitraum bis 2021 ein Gesamtvolumen von 400.000,- Euro für die Sanierung. Die sehr optimistische Schätzung eines Ingenieurbüros belief sich auf eine Sanierungssumme von 568.000,- Euro. Selbst wenn man diesen Betrag zugrunde legt bleibt eine Finanzierungslücke von 168.000,- Euro! – Fachlich versierte Realisten im Bauausschuss rechnen mit einem Finanzbedarf von rund einer Million!
  • Ob mit den nunmehr festgestellten und Schwarz auf Weiß im Haushaltsentwurf nachzulesenden Mehrkosten von 350.000,- Euro für den Bau der Feuerwehrhäuser in Settmarshausen und Dramfeld kostenmäßig schon ihr „elbphilharmonisches“ Ende gefunden haben, ist fraglich.
  • … weitere Fragezeichen könnten aufgeführt werden.

Auf eine Überraschung muss noch hingewiesen werden: Für das Jahr 2020 ist eine Investition von 300.000,- Euro für den „Endausbau Anne-Frank-Gelände – Familienzentrum“ eingestellt. Aufaddiert ergibt sich damit eine Investitionssumme von 3,3 Millionen Euro für das Familienzentrum! Dabei ist der ebenfalls separat gestellte Preis für den Erwerb des Grundstücks nicht eingerechnet. So wird der nachfolgend zitierte Ratsbeschluss zum Familienzentrum aus dem November 2017 ad absurdum geführt, der lautet: „Der Gesamtkostenrahmen darf 3 Millionen Euro nicht überschreiten.“

Der jetzt vorliegende Investitionsplan lässt für die nächsten 5 Jahre keinerlei Raum für absehbare oder überraschend anstehende Maßnahmen:

  • Alle im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sind 2017 zu dem Schluss gekommen, dass für die Heinrich-Grupe-Schule dringender Renovierungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Für die Ermittlung des Sanierungsaufwands sind für das laufende Jahr 15.000,- Euro eingeplant.  Im Investitionsplan für die kommenden 5 Jahre sind weitere 15.000,- Euro für den erforderlichen 2. Fluchtweg für den Kellerraum als Planzahl eingestellt. Ansonsten erhofft man sich Bundesmittel für die anstehenden Sanierungen. Dazu werden für 2019 Mittel für den „Eigenanteil“ in Höhe von 10.000,- Euro einkalkuliert. Wir melden Zweifel an, ob diese Beträge für eine gute Lösung ausreichen.
  • Wie weit sind die Planungen der Deutschen Bahn gediehen, den beschrankten Bahnübergang in der Ortschaft Rosdorf zu erneuern? Hier muss damit gerechnet werden, dass die Kommune ihren Beitrag zu den anstehenden Investitionen leisten muss.
  • Was wollen wir tun, wenn in den nächsten 5 Jahren unerwartete Umstände eintreten, die weitere Investitionen zwingend erfordern. Als Beispiel sei hier der aus feuerrechtlichen Gründen plötzliche entstandene Handlungsbedarf beim Kindergarten in Mengershausen genannt.
  • Für eigene kommunalpolitische kreative Projekte (städtebauliche Entwicklung, Fuß- und Radwegebau, sozialer Wohnungsbau, Integrationsmaßnahmen u.v.a.m.) stehen auf absehbare Zeit keine Investitionsmittel mehr zur Verfügung.

 Vielleicht geht ja alles gut? Prinzip Hoffnung?

Wir können nur hoffen, …

  1. … dass sich laufende Projekte nicht noch weiter verteuern, weder im investiven Bereich noch bei den Folgekosten.
  2. … dass insgesamt in den nächsten Jahren keine weiteren unerwarteten Investitionen notwendig werden.
  3. … dass laufende Kosten (Folgekosten) nicht über das jetzt kalkulierte Maß hinaus anwachsen sondern viel mehr reduziert werden.
  4. … dass keine Folgekosten von Projekten bzw. getroffenen Beschlüssen übersehen wurden.
  5. … dass der konjunkturelle Aufschwung weiterhin anhält. – Die Steuereinnahmen für die Kommune sind in den letzten Jahren (auch ohne Anhebung der Hebesätze, wie jetzt erfolgt) stetig deutlich angestiegen. Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen in der Gemeindeverwaltung stellte dazu am 12.06.2017 in ihrem Vortrag „Langfristige Haushaltskonsolidierung“ vor dem Finanzausschuss fest: „Ein Umdenken ist erforderlich. Wir haben kein konjunkturelles Defizit, wir haben ein strukturelles Defizit.“ Sie stellte einen „Mangel an Struktur“ fest und forderte „Strukturreformen statt Finanzkosmetik!“
  6. … dass das niedrige Zinsniveau weiterhin anhält – Beim Hortneubau wurden uns seitens des Investors Preiserhöhungen bereits mit steigenden Zinsen begründet!
  7. … dass sich in allen Bereichen endlich ernsthaft und spürbar ein Sparwille einstellt. Das Bewusstsein für diese Notwendigkeit ist „ausbaufähig“.

Die haushaltspolitischen Fehler der jüngsten Vergangenheit wiegen schwer. Wir sind nicht gewillt, einfach zur Tagesordnung überzugehen und die Verantwortung für diese Altlasten mit zu übernehmen!

Rosdorf, den 09.02.2018 (Datum Texterstellung)
Dieter Eikenberg / Fraktionssprecher der Wählergemeinschaft GuT

Ein Gedanke zu „Haushalt 2018/19: Die Fehler der Vergangenheit wiegen schwer

  • Harald Merker

    Wir können uns alle nur wünschen, dass möglichst viele Rosdorferinnen und Rosdorferinnen diesen Artikel lesen. Er beschreibt sehr ausführlich, wie es um die Finanzen unserer Gemeinde steht.

    All denen, die sagen „Es wird schon alles nicht so schlimm werden“ möchte ich die Frage stellen:
    Wenn Sie Sich Ihre private finanzielle Situation betrachten, wie würden Sie Sich fühlen, wenn Sie sicher wüssten, dass Sie Ihren Kindern private Schulden in nicht unerheblicher Höhe vererben müssen?

    Nur weil die Schulden der Gemeinde nicht auf dem Kontoauszug jedes einzelnen zu sehen ist, bedeutet es nicht, dass die Schulden nicht real für jeden einzelnen vorhanden sind.

    Ich freue mich auf weitere Kommentare

    Harald Merker

    Antwort

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