Dieter EikenbergFinanzen

Wir leben über unsere Verhältnisse – Verzicht auf Nettoneuverschuldung!

Betrachtungen zum Gemeindehaushalt Rosdorf (Teil 1)

Autor: Dieter Eikenberg, derzeit u.a. Mitglied im Gemeinderat Rosdorf und im Ausschuss Wirtschaft und Finanzen

Wir leben über unsere Verhältnisse! – Gemeint sind natürlich nicht wir mit unseren Privat- oder Unternehmenshaushalten. Wir könnten uns ein solches Wirtschaften, um das es hier geht, gar nicht erlauben. – Gemeint ist die kommunale Haushaltspolitik der Gemeinde Rosdorf.

Die unten stehende Grafik (Quelle: Verwaltungsvorlage, vorgestellt auf der öffentlichen Sitzung des gemeindlichen „Ausschusses Wirtschaft und Finanzen“ am 13.06.2016), obwohl beschwichtigend freundlich breit und abgeflacht angelegt, veranschaulicht die Lage:

Gemeinde Rosdorf – Entwicklung der geplanten Erträge und Aufwendungen
Quelle: Gemeindeverwaltung Rosdorf (Finanzausschuss 13.06.16)

Die geplanten Erträge für den kommunalen Haushalt steigen seit Jahren stetig an – auch in Rosdorf. Zu verdanken haben wir dies der wirtschaftlich guten Entwicklung im Land, die bekanntlich Steuereinnahmen für die öffentliche Hand sprudeln lässt.

Trotzdem schaffen wir es in Rosdorf, unsere Aufwendungen noch rasanter als die Erträge ansteigen zu lassen. Günstigenfalls gelangt die Finanzplanung in Ausnahmejahren einmal zu halbwegs ausgeglichenen Ergebnissen. Unter dem Strich bleibt der Fakt: Wir geben seit Jahren deutlich mehr aus, als wir einnehmen! Über die Perspektiven einer solchen Politik scheint sich kaum jemand Gedanken zu machen.

Also, machen wir uns doch einmal Gedanken, z.B. zur Ertragsentwicklung: Was, wenn die Erträge nicht mehr so wachsen und fließen wie zuletzt? Die Erfahrung sagt, dass die Konjunktur immer Schwankungen unterliegt und nicht nur den stetigen Anstieg kennt. Ganz konkret dürfte niemandem entgangen sein, dass sich ein großer Steuerzahl, nämlich VW, in einer noch nicht absehbaren Krise befindet. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies auch Auswirkungen auf unsere Steuereinnahmen haben wird, ist m.E. nicht gerade als gering einzuschätzen. – Rosdorf agiert haushaltspolitisch allerdings so, als wäre ein ständiges Wachsen der Steuereinnahmen gesichert.

Wie wir gesehen haben, würden wir die Lage aber selbst dann nicht in den Griff bekommen, wenn die Erträge wie bisher weiter ansteigen. Also müssen wir so oder so die Ausgabenseite genau unter die Lupe nehmen!

Beginnen wir mit einem Kostenposten, der aufgrund der Niedrigzinsphase aktuell nicht einmal zu unseren gewichtigsten Problemen gehört: Die Zinsen.

Die ärgerlichste Form der Zinsbelastung sind die sogenannten Liquiditätskredite, die letztlich zum Stopfen erwirtschafteter Löcher benötigt werden. Den Löwenanteil der Zinsforderungen machen Belastungen in Folge von Investitionen aus, die per Kreditaufnahme bei Finanzdienstleistern finanziert wurden und werden. Die jährliche Zinsbelastung für den Rosdorfer Haushalt lag zuletzt insgesamt bei knapp 400.000,- Euro im Jahr. Stellen Sie sich einmal kurz vor, wir hätten diesen Betrag jährlich zur Verfügung – die kommunale Finanzwelt sähe geradezu rosig aus!

Mit Hinweis auf das derzeit niedrige Zinsniveau wird eine Ausweitung des kommunalen Kreditvolumens von einigen in Politik und Verwaltung auf die leichte Schulter genommen. – Ich darf mal fragen: Woher wissen Sie denn, dass das niedrige Zinsniveau ewig bestand haben wird? Nicht einmal erfahrene Banker würden sich mit derartigen Prognosen so weit aus dem Fenster lehnen! Was macht die Kommune, wenn der Tag kommt, an dem die Zinsen steigen und Bindungsfristen auslaufen?

Grundsätzlich sollten wir uns m.E. ab sofort darauf einigen keine Nettoneuverschuldung mehr zuzulassen. D.h., zusätzliche Kreditaufnahmen maximal in der Höhe der p.a. geleisteten Tilgungssumme vorzunehmen – möglichst natürlich weniger. Mit anderen Worten: Das Ansteigen unseres Schuldenbergs muss sofort gestoppt werden! – Es dürfte bekannt sein, wer sonst später für unsere heute verursachten Schulden aufkommen muss.

Reden wir über Investitionen: Selbstverständlich macht es keinen Sinn, sich durch starres Halten an Vorgaben quasi selbst zu knebeln. Will sagen, es kann durchaus sinnvoll sein, in begründeten, echten Ausnahmefällen vom Credo des Verzichts auf eine Nettoneuverschuldung abzuweichen. Dies darf allerdings nicht fahrlässig zum Aufweichen des sinnvollen Grundsatzes führen. Nun zu den Ausnahmen, die m.E. zugelassen werden müssen:

Rentable Investitionen – Beispielsweise Investitionen für energetische Maßnahmen, die sich im Laufe eines überschaubaren Zeitrahmens positiv auf unsere Haushaltslage auswirken. Wir wären dumm, wenn wir so etwas nicht tun würden.

Notsituationen – Als Beispiel sei hier der plötzlich aufgetretene Fall der Kindertagesstätte in Mengershausen genannt, bei dem schnell bauliche Maßnahmen zur Erfüllung von Brandschutzauflagen vorgenommen werden mußten. In solchen Fällen muss natürlich sofort überplanmäßig Geld in die Hand genommen werden. Gleiches gilt natürlich immer dann, wenn Menschen, aus welchen Gründen auch immer, in Not geraten und auf öffentliche Hilfe angewiesen sind.

Immer, wenn eine solche Ausnahme zugelassen wird, muss unser Bestreben einem möglichst kurzfristigen Ausgleich des überschrittenen Kreditvolumens gelten.

Für den „Normalfall“ Investition muss gelten, wir können uns nicht alles (auf einmal) leisten! Hier müssen kommunalpolitisch Prioritäten bezüglich der Umsetzung von Projekten gesetzt werden. Mir wäre es dabei am Liebsten, wenn Bürgerinnen und Bürger direkt in solche Entscheidungsfindungen einbezogen würden (Soll zuerst das Projekt X oder Y umgesetzt werden?).

Fortsetzung folgt (Teil 2): „Über den relevantesten Belastungsfaktor für unseren Haushalt haben wir noch gar nicht gesprochen …“

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