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Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2020/21

Ratsbeschluss Bürgerversammlung zur haushaltspolitischen Lage

Im Rahmen der Debatte um den Haushalt 2018/19 beschloss der Gemeinderat Rosdorf am 12.02.2018:
„Die Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibenden der Gemeinde Rosdorf werden spätestens vor Beginn der Haushaltsberatungen 2020/2021 mittels einer Bürgerversammlung und Publikation in öffentlichkeitswirksamen Medien (zum Beispiel regionale Presse, Rosdorf aktuell, Webseite der Gemeinde) ausführlich und verständlich über den Stand der haushaltspolitischen Lage der Gemeinde informiert und gehört.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen!
Im Protokoll der vorbereitenden Sitzung des Finanzausschusses vom 30.01.2018 heißt es dazu u.a.: „Ausschussmitglied Jörg Winter zweifelt auch an dem Interesse der Bürger, schlägt aber vor, es 2019 einmal auszuprobieren.“
Ausprobiert, wie wir inzwischen Wissen, wurde aber gar nichts! Es fand keine Bürgerversammlung statt, bei der „informiert und gehört“ wurde! Denn, Bürgermeister Steinberg hält neuerdings „eine Bürgerversammlung nicht für zielführend“ (Protokoll Finanzausschuss vom 27.08.2019).
Dabei hätte es aktuell durchaus Positives zu berichten gegeben. Die haushaltspolitische Lage für Rosdorf hat sich entspannt. Doch dazu später.
Weder ein Fachausschuss noch ein Bürgermeister haben das Recht, einen Ratsbeschluss einfach aufzuheben. Jenseits der hier betroffenen Inhalte wird an anderer Stelle noch darüber zu reden sein, wie wir mit der Tatsache umgehen, dass Ratsbeschlüsse einfach ignoriert werden. Wozu diskutieren wir noch im Gemeinderat und fassen Beschlüsse, wenn diese einfach nicht beachtet werden?
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 27.08.2019 wird dann noch darüber sinniert, ob es nicht rechtliche Gründe gäbe, die eine Bürgerversammlung zur haushaltspolitischen Lage verbiete. Wir ersparen uns an dieser Stelle näher darauf einzugehen. Nur soviel sei festgestellt: Es gibt kein Gesetz, das verbietet, die Bürgerinnen und Bürger über die Finanzlage der Gemeinde zu informieren. Man muss ja nicht gleich allen Teilnehmern einer Bürgerversammlung den über 200 Seiten umfassenden Entwurf zum Haushalt 2020/21 in die Hand drücken oder gar vorlesen (eine in Rosdorf neuerdings gern verwendete Art der Kommunikation). So etwas steht nicht im Beschlusstext. Und, was offensichtlich geflissentlich übersehen wurde: Es sollte auch gehört werden, was die Bürgerinnen und Bürger vorzutragen gehabt hätten!
Wenn der Bürgermeister und andere nun nichts mehr vom gefassten Beschluss wissen möchten, hätte es zwei rechtlich einwandfreie Möglichkeiten gegeben:
 1. Dem Antrag (Anfang 2018) erst gar nicht zustimmen. Dies hätte allerdings bedeutet, dass man öffentlich bekannt hätte, hier gegen die Information der Bürgerinnen und Bürger mittels einer Bürgerversammlung zu sein.
 2. Der Bürgermeister hätte das Thema rechtzeitig auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung setzen können, um eine Aufhebung des Beschlusses zu bewirken – wozu er natürlich eine Mehrheit benötigt hätte.
Für dieses Jahr ist nun die Chance verpasst, auf diesem Weg für mehr Transparenz in Sachen kommunaler Finanzen zu sorgen. Sofern der Rat unserem Antrag 01 („Bürgerbeteiligung“) zustimmt, böte dies die Möglichkeit das Verpasste nachzuholen.
 

Haushaltspolitische Lage gestern und heute

Blicken wir zurück auf die Zeit der Debatte um den Haushalt 2018/19. Die damals vorliegenden Zahlen ergaben: Das Geld für die kommenden 5 Jahre war bereits verplant. Landrat Bernhard Reuter (SPD) – sicherlich ein unverdächtiger Zeuge – sprach damals von einer finanzpolitische „nicht gegebenen dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Rosdorf“ (Brief von Landrat Reuter an die Gemeinde Rosdorf vom 01.11.2017).
So sahen es seinerzeit mehrheitlich wohl auch Verwaltung und Politik in Rosdorf. Warum sonst wurden dann Grund- und Gewerbesteuer für den folgenden Doppelhaushalt erhöht?
Auf Antrag der Wählergemeinschaft GuT fasste der Gemeinderat bezugnehmend auf diese Steuererhöhung am 12.02.2018 folgenden Beschluss:
„Hinsichtlich der im HSK 2017 beschlossenen Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer wird spätestens zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 eine perspektivisch mögliche (stufenweise) Anpassung (jedenfalls Empfehlung Fachausschuss und Verwaltungsausschuss) dieser Anhebungen beraten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.
Eine solche Beratung hat nie stattgefunden!
Nun wollen wir nicht behaupten, eine Rücknahme der Steuererhöhungen sei momentan problemlos möglich. Dazu folgende Information:
Eine Rücknahme hätte für das kommende Jahr folgende Auswirkungen:
Gewerbesteuer: Mindereinnahmen von 49.000,- Euro
Grundsteuer: Mindereinnahmen von 167.400,- Euro
Das Ignorieren der beschlossenen „Beratung zu perspektivischen Möglichkeiten“ ist jedenfalls unakzeptabel! – Erneut fragen wir uns: Wozu diskutieren wir noch im Gemeinderat und fassen Beschlüsse, wenn diese einfach nicht beachtet werden?
 

Die haushaltspolitische Lage hat sich entspannt

Wie bereits oben erwähnt, zur Information der Bürgerinnen und Bürger gäbe es auch Positives zu berichten: Die haushaltspolitische Lage der Gemeinde Rosdorf hat sich entspannt.
Allerdings sollte man nicht so tun, als sei dies der hohen haushaltspolitischen Kunst in Rosdorf zu verdanken!
Die Erklärung dafür, warum wir jetzt finanziell besser dastehen ist simpel: Es gab in den letzten Jahren einen wahren Geldsegen, der auf uns niedergegangen ist.

Im Wesentlichen setzt sich dieser aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Einem Millionengeschäft über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken an einen Investor. – Dazu bleibt u.a. anzumerken:
    1. Unsere Kinder und Enkelkinder haben nun nicht mehr die Chance, sich auf diesem Wege finanzielle Mittel zu verschaffen. Ein großer Teil dieses „Tafelsilbers“ ist nun weg.
    2. Die steuerliche Nachhaltigkeit dieser Gewerbeansiedlung ist fraglich.
  2. Unerwartet hohe Steuermehreinnahmen – insbesondere in folgenden Bereichen:
    1. Einkommensteuer – Der Dank gebührt allen berufstätigen Einwohnern.
    2. Gewerbesteuer – Der Dank gebührt allen Unternehmen und deren Beschäftigten, die hier Steuern zahlen.
    3. Grundsteuer – Der Dank gilt allen Einwohnern unserer Gemeinde, die direkt oder indirekt hier ihren finanziellen Beitrag leisten.
 

Zukünftige Belastungen

Trotz der vergleichsweise entspannten haushaltspolitischen Lage sehen wir große Probleme auf uns zukommen. Wir haben uns, insbesondere durch viele Gebäude, einen hohen Kostenapparat aufgebaut, der auch in der Zukunft finanziert sein will!
Wir leisten uns gleich zwei „Elbphilharmonien“ – oder auch Feuerwehrhaus Settmarshausen und Dramfeld genannt, u.v.a.m.
Dabei schlagen nicht nur die rasant gestiegenen Preise für den Bau dieser (ca. 1,5 Millionen Euro pro Feuerwehrhaus) und anderer Immobilien zu Buche.
Die zukünftig anfallenden Folgekosten für viele Projekte, die uns oft noch nicht einmal als Kalkulation vorliegen, werden das Hauptproblem sein.
 

Wackelige Zahlenbasis

Wie bereits aus vergangenen Haushaltsjahren bekannt unterliegt das vorgelegte Zahlenmaterial großen Schwankungen.
Die im ersten, hinsichtlich der Aufwendungen aufgrund eines Programmfehlers fehlerhaften Entwurf, vorgelegten Erlöse sind in der nun vorliegenden zweiten Entwurfsversion stark angestiegen! Dieser deutliche Anstieg binnen weniger Tage auf der Einnahmeseite „rettet“ das positive Ergebnis im Entwurf Nummer 2. Erklärt wurde dies durch das Vorliegen neuer, besserer Erlösprognosen – durchaus glaubhaft seitens der Verwaltung vorgetragen. Ein „komisches Gefühl“ bleibt.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf fehlen jegliche Vergleichszahlen zu den Werten aus den Vorjahren! Insbesondere der Kollege Dieter Fröchtenicht (SPD) beklagte sich zu Recht über diesen Mangel. So können wir Entwicklungen in keiner Weise beurteilen! Gäbe es nicht einige Erläuterungen zu bestimmten „Sammelkonten“ – wir stünden völlig im Nebel! – Zu den fehlenden Vergleichswerten erklärte uns die Verwaltung, es wäre aufgrund der Programmumstellung mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden gewesen Vergleichswerte aus den Vorjahren manuell einzufügen. Das ist zwar unbefriedigend, in gewisser Weise aber auch verständlich. Das Wichtigste: Für die Zukunft müssen wieder Vergleichszahlen her, um Entwicklungen erkennen zu können!
 

Viele ungeklärte Fragen

Gerne hätten wir noch weitere Fragen zum Haushaltsentwurf geklärt. Allein es fehlte Zeit – und vielleicht auch eine bessere Organisation der gesamten Haushaltsdebatte. – Viele unserer Anliegen ergeben sich aus den vorliegenden GuT-Anträgen.
Hier noch ein paar weitere Aspekte, die wir zumindest andiskutiert haben:
Wir sind davon überzeugt, dass der Haushalt weitere Einsparpotentiale enthält. Eine eingehendere Betrachtung war uns leider aus den oben skizzierten Mängeln heraus nicht möglich.
Die Verteilung der vorhandenen Mittel auf die verschiedenen Ressorts erfolgte quasi ohne effektive Beteiligung der demokratisch gewählten Vertreter: Es gab keine Behandlung im Finanzausschuss! Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde lediglich zu Beginn einer Verwaltungsausschusssitzung in Papierform vorgelegt. So ist eine effektive demokratische Gestaltung nicht möglich (Einschätzung der Prognosebasis, Ausloten Einsparpotential, Aufteilung auf Resorts, Bereitstellung Mittel für Anträge der: Ortsräte, Ausschüsse, Fraktionen/Gruppen und der Bevölkerung)
Müssen wirklich 5.500,- Euro  lediglich für die Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der Notwendigkeit eines Pendlerparkplatzes in Dramfeld ausgegeben werden – die Sinnhaftigkeit wird von uns nicht angezweifelt.
Welche Mittel stehen für die „strukturelle“ Arbeit des Kulturrings zur Verfügung?
 

Fazit und GuTe Abstimmung?

Wir wollen einen soliden Haushaltsplan, der zukünftig von A-Z effektiv demokratisch gestaltet ist und der Bevölkerung transparent vermittelt wird.
Bei den Abstimmungen wird sich, nach Abwägung aller in der Debatte vorgetragenen Argumente, wie gewohnt jedes Fraktionsmitglied individuell entscheiden. Der Umgang mit unseren auf die Zukunft ausgerichteten Anträgen wird dabei sicher eine große Rolle spielen. 
 
Rosdorf, den 16.12.2019
Dieter Eikenberg / Fraktionssprecher der Wählergemeinschaft GuT
 
 
HISTORISCHER Anhang
(Auszug aus unserer Stellungnahme im Rahmen der Debatte zum Haushalt 2018/19 vom 12.02.2018)
Schade, dass GuTe kritische Anmerkungen oft ignoriert werden. Hier einige Originaltexte der Wählergemeinschaft GuT aus der vorangegangenen Haushaltsdebatte, die immer noch hochaktuell sind:
 
 1. Nur das Geld ausgeben, das zur Verfügung steht – „Top-Down-Verfahren“
GuT begrüßt grundsätzlich das nun in Rosdorf erstmals zur Anwendung kommende „Top-Down-Verfahren“. Dieses entspricht unserer immer wieder vorgetragenen Forderung, nur das Geld auszugeben, das uns zur Verfügung steht.
Ein Vorschlag für die zukünftige Herangehensweise: Bei der Mittelverteilung auf die einzelnen Teilhaushalte sollte ein Finanzvolumen für Anträge und Vorschläge aus den Reihen der Fachausschüsse und Ortsräte eingeplant werden.
 2. Haushaltsberatungen – eine lästige Pflichtübung?
Wir bemängeln die unstrukturierte Vorgehensweise bei den Haushaltsberatungen:
 1. Der Finanzausschuss: Der seit Jahren vorgetragene Vorschlag, zumindest den Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen mehrfach mit bestimmten Themenschwerpunkten tagen zu lassen, wird ignoriert.
 2. Gleiches gilt für den von Jörg Winter (CDU) einmal eingebrachten ergänzenden Vorschlag, eine zweite „Lesung“ des Haushaltes im Rat einzuführen.
Wir wünschen Beratungen, bei der interfraktionell tiefgehende Beschäftigungen mit dem Haushalt stattfinden, Ideen gesammelt und Meinungen ausgetauscht werden.
 3. Ziele für die Schublade?
2017 haben wir im Gemeinderat sogenannte „Strategische Ziele“ für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre beschlossen.
Wir bedauern, dass keine Beratungen zur Entwicklung sogenannter „operativer“, sprich konkreter Ziele organisiert wurden. Der Landkreis Göttingen hat die Gemeinde Rosdorf u.a. mit Schreiben vom 16.05.2017 auf diese Notwendigkeit hingewiesen: „Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Die hiesige Vorgehensweise lässt den Verdacht aufkommen, dass der Rosdorfer Haushalt nicht aus einer strukturierten Zielstellung heraus entwickelt wurde. Vielmehr kann man den Eindruck gewinnen, dass ein paar Zielformulierungen notabene nachträglich einem bestehenden Zahlenwerk hinzugefügt werden.
 
 4. Vielleicht geht ja alles gut? Prinzip Hoffnung?
 1. Wir können nur hoffen, …
 1. … dass sich laufende Projekte nicht noch weiter verteuern, weder im investiven Bereich noch bei den Folgekosten.
 2. … dass der konjunkturelle Aufschwung weiterhin anhält und somit die Steuereinnahmen für Rosdorf auch zukünftig beachtlich weiter steigen.
 3. … dass das niedrige Zinsniveau weiterhin bestehen bleibt.
 4. … dass sich in allen Bereichen endlich ernsthaft und spürbar ein Sparwille einstellt. Das Bewusstsein für diese Notwendigkeit ist „ausbaufähig“.
 
Die haushaltspolitischen Fehler der jüngsten Vergangenheit wiegen schwer. Wir sind nicht gewillt, einfach zur Tagesordnung überzugehen und die Verantwortung für diese Altlasten mit zu übernehmen!
 
Rosdorf, den 12.02.2018
Dieter Eikenberg / Fraktionssprecher der Wählergemeinschaft GuT

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