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Neufassung des Benutzungstarifes

für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde

Endlich ist es geschafft, die längst veraltete Staffelung der Elternbeiträge wurde geändert. Bei einem zu berücksichtigenden Einkommen, hierzu zählt u.a. das Netto-Gehalt der Eltern und auch das Kindergeld, von ca. 3.500 €, lag eine Haushaltsgemeinschaft mit 3 Personen bisher bereits in der höchsten Stufe der Elternbeiträge.

Die Staffelung dient im Grunde dazu, z.B. Alleinerziehende oder Geringverdiener zu entlasten und dies durch gutsituierte Familien zu kompensieren. Allerdings befanden sich mittlerweile die Mehrheit der Familien in der oberen Einkommensgruppe. Einer der Gründe warum ich angefangen habe mich kommunalpolitisch zu engagieren, war diese veraltete Berechnungsweise. Nachdem eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, in der ich gern mitarbeitete, entwickelten wir verschiedene Lösungsansätze und berechneten die Folgen. Denn klar war, die Familien müssen entlastet werden, aber der Gemeindehaushalt muss auch berücksichtigt werden. So kamen wir zu der Lösung den Freibetrag anzupassen, die Staffelungsstufen von 250 € auf 500 €, gleichzeitig aber auch die Elternbeträge um 4,37% zu erhöhen.

Dies führt dazu, dass seit dem 1.August 2023, laut Verwaltung, rund 65% der Familien in einer niedrigeren Gruppe eingestuft werden und somit auch einen geringeren Elternbeitrag für die Kinderbetreuung zahlen müssen. Eine tolle Entwicklung für die Familien.

Ich bin froh, dass der Rat in seiner Sitzung im Juli einstimmig für diese Lösung gestimmt hat und sehr stolz Teil dieser Arbeitsgruppe gewesen zu sein. Es motiviert mich ungemein, dass ich die Zukunft für alle Eltern in der Gemeinde positiv mit beeinflusst habe und kann euch nur alle auffordern:

Ihr wollt, dass sich etwas ändert? Dann nehmt es in die Hand und ändert es!

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