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Probleme der Gleichstellung in Rosdorf gelöst?

Anmerkungen zur Debatte um die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in Rosdorf

Die Wählergemeinschaft GuT kritisieren die seit Jahren anhaltenden Versäumnisse der Verwaltung, insbesondere des Bürgermeisters, hinsichtlich des Themas Gleichstellung. Die Kommunikation gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit kann nur als mangelhaft bezeichnet werden. Es gibt eindeutig Verstöße gegen das NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz). So fehlen seit Jahren die vorgeschriebenen Tätigkeitsberichte der Gleichstellungsbeauftragten (der letzte Bericht umfasst den Zeitraum 2013 bis 2015, vorgelegt Ende 2018!). Niemand weiß, wie die Situation in Sachen Gleichstellung, sowohl hinsichtlich des internen, als auch des externen Wirkungskreises, für die Gemeinde Rosdorf aussieht! Möglicherweise hat das Ausbleiben solcher, gesetzlich vorgeschriebener Informationen, zu Fehleinschätzungen bei der Politik geführt.

Wir teilen nicht die Ansicht von Jörg Winter, der als Gruppensprecher für CDU und FDP in einer Antragsbegründung (CDU/FDP-Antrag vom 19.02.2020) formulierte: „Für die Beschäftigung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten (wird) keine sachliche und rechtliche Notwendigkeit mehr gesehen.“

Wir glauben nicht, dass das Thema „Gleichstellung“ für Bürgerinnen und Bürger – weder in Deutschland, noch in Rosdorf – „sachlich“ gelöst ist. Aktuelles Beispiel: Die Hauptlast des „Lockdowns“ hatten zuhause meist die Frauen zu tragen (Kinderbetreuung etc.). Schon vor der Corona-Krise wurde statistisch ein Anstieg „familiärer Konflikte“ in Deutschland verzeichnet. In etlichen Fällen hat die Corona-Krise sogar sichtbar gemacht, welch erschreckendes Aggressionspotential hinter einigen Wohnungstüren lauert.

Es ist äußerst bedauerlich, dass die „externe“ Arbeit (über die „interne“ ist gar nichts bekannt) der Gleichstellungsbeauftragten in Rosdorf zuletzt über Jahre hinweg so blaß und unscheinbar war. Seit Ende 2019 (Ende der Tätigkeit der letzten Gleichstellungsbeauftragten in Rosdorf) sind wir nun komplett ohne öffentliche Ansprechpartnerin für die Thematik in Rosdorf. Gerade jetzt, in Zeiten der Krise wäre eine Kontaktstelle so wichtig gewesen! Nun haben wir eine Lücke, die weitestgehend im Verborgenen liegt, da Konflikte in diesem Bereich oft „unter der Decke“ bleiben. Zudem scheint in der Verwaltung niemand zu wissen, welche liegengebliebenen „Fälle“ unbearbeitet in welchen Akten schlummern. Vielleicht gibt es gar keine „Fälle“, vielleicht wurden sie nur nicht dokumentiert. Wir wissen es nicht. Unhaltbare Zustände!

Nun soll Politik auf oben beschriebener Basis entscheiden (geplante Beschlussfassung auf der Gemeinderatssitzung am 22.06.2020 um 19:00 Uhr in der Anne-Frank-Halle, TOP 9), ob und ggf. wie die Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte in der Gemeinde Rosdorf wieder besetzt werden soll.

Bis vor kurzem wussten wir nicht einmal, wie die Stellenbeschreibung aussieht. Diese liegt uns nun seit Mitte März, nach Anforderung, endlich vor. Ein Dokument ohne Datum, ohne Bezug und ohne Namen, dafür mit handschriftlichen Streichungen. Ebenso gibt es keine Informationen über die Verbindlichkeit des dort textlich und handschriftlich gestalteten Dokuments. Immerhin, über drei DIN A4 Seiten findet sich neben Allgemeinplätzen auch Inhaltliches, Aufgabenstellungen (z.B. „Sprechstunde und Beratung Hilfe suchender Frauen und Männer“) und Arbeitsvorgänge (z.B. „Beratung von Bürger/innen in Gleichstellungsaufgaben“). Nun wüssten wir natürlich gerne, was von diesen Dingen wurde beachtet und was soll zukünftig eine Rolle spielen.

In Rosdorf brauchen wir endlich eine engagierte und fachlich versierte Gleichstellungsbeauftragte! Insbesondere für den externen Wirkungskreis, sprich für die Belange aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, muß ein zukunftsorientiertes Konzept entwickelt werden. In diesem Sinne spricht sich die Wählergemeinschaft GuT für die Wiederbesetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten aus. Den Einsatz von Finanzmitteln für eine reine Imagepflege lehnen wir ab.

Ein Antrag der GuT-Fraktion und ein Ergänzungs- / Änderungsantrag zum Thema liegt dem Gemeinderat vor:

Auch die Verwaltung hat einen, genauer gesagt mehrere Beschlussvorlagen formuliert. Ein Ursprungsdokument wurde im Laufe der Zeit ohne Kennzeichnung (immer unter dem gleichen Datum!?) stark abgeändert. Die aktuell letzte Variante sei hier dokumentiert: BV/0651/2020 vom 24.04.2020 („Bearbeiter: Herr Steinberg“).

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