AktuellDemokratieMaria Reutter

Weniger Stimmrechte für die Gewinner der Kommunalwahlen

Nach den Kommunalwahlen, kurz vor Beginn der konstituierenden Sitzungen der Kommunalparlamente, beschloss der niedersächsische Landtag die Änderung des §71 des Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Insbesondere bezieht sich die Änderung auf das Verfahren für die Sitzverteilungen in kommunalen Gremien und Fachausschüssen. Dies soll nun, nicht wie bisher nach dem „Hare-Niedermeyer-Verfahren“, sondern mit dem Höchstzählverfahren nach d´Hondt erfolgen.

Wie betrifft uns das und was sagen wir zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes?

Die von der großen Koalition in Niedersachsen initiierte Gesetzesänderung stellt in unseren Augen eine Missachtung des Wählerwillens dar. Wie für viele andere Städte und Gemeinden in Niedersachsen folgt daraus auch für die Gemeinde Rosdorf: Diejenigen, die bei den Kommunalwahlen Stimmen dazu gewonnen haben (Grüne, GuT), sollen nun mit weniger Sitzen in den Gremien klein gehalten werden.

Wir sagen NEIN zur Änderung und werden auf der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 01.11.2021 einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte der Rat einstimmig beschließen weiterhin nach dem „Hare-Niemeyer-Verfahren“ die Sitzverteilung vorzunehmen ist dies rechtlich möglich. Wir hoffen sehr, dass alle gewählten Vertreter im Rat die Demokratie unterstützen und die kleineren Gruppierungen nicht bewusst ausschließen wollen.

Wie sehen andere Parteien in Niedersachsen diese Vorgehensweise in unserem Bundesland?

FDP: Die Liberalen beabsichtigen vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. Stefan Birkner, FDP Fraktionschef im Niedersächsischen Landtag, bezeichnete die Änderungen als „verfassungswidrig und demokratiegefährdend“. Die HAZ führt dazu unter Berufung auf den liberalen Abgeordneten weiter aus: „Die große Koalition missachte den Wählerwillen , „um sich selbst Vorteile zu verschaffen“. Ein von der FDP in Auftrag gegebenes Gutachtender Uni Göttingen kommt zu dem Schluss, dass das neue Auszählungsverfahren die Chancengleichheit der kleinen Parteien beeinträchtigt. Zudem sei der Zeitpunkt der Änderung nach der Kommunalwahl „verfassungsrechtlich angreifbar“.“ (HAZ, 11.10.21)

GRÜNE: Susanne Menge, Landtagsabgeordnete der Grünen, hält die Novellierung verfassungsrechtlich für höchst problematisch: „Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl nun ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens in den Ausschüssen mindestens zum Teil kompensierenwollen (…) Dies verändert nachträglich den Wert des Wahlergebnisses für die kleinen Parteien.“ (HAZ, 11.10.21)

DIE LINKE: Die Linke spricht von einem „zutiefst undemokratischen“ Vorgang (HAZ, 11.10.21)

Wir hoffen, dass in Rosdorf alle im Gemeinderat vertretenen Parteien/Gruppen, alle Mitglieder unser Anliegen und unseren Antrag unterstützen. Eine gemeinsame Arbeit zum Wohle der hier lebenden Menschen erfordert die Vielfalt in den Ausschüssen.

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