AktuellFamilieProgramm-Themen ausführlichSoziales

Gleichstellung – GuT 2026

Es hat sich durchaus etwas geändert in Sachen Gleichberechtigung. Es gibt sogar Stimmen, die behaupten, das sei kein Thema mehr …
Dazu könnte man gut Frauen, die bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt sind oder Männer, die in Erziehungszeit gehen, befragen. Trotz Verankerung im Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2) sind Frauen oft wirtschaftlich, sozial und politisch benachteiligt. Männer und Frauen werden mit „alten“ Klischees konfrontiert.

Auch hier gilt: Gleichberechtigung beginnt vor Ort!
Wir setzen uns für Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht ein. Dafür steht GuT schon durch eine bunte Zusammensetzung: Männer, Frauen, Alte und Junge.

In Sachen Gleichstellung sind auch in der Gemeinde Rosdorf längst nicht alle Probleme gelöst. Hier müssen wir tätig werden und konzeptionell etwas für Hilfe suchende Frauen, Männer und Kinder auf die Beine stellen. Im Rahmen kommunaler Handlungsmöglichkeiten spielt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Bewältigung der hier anstehenden Aufgaben eine zentrale Rolle.

Von besonderem Interesse für die Bürger*innen ist der sogenannte externe Wirkungskreis der Gleichstellungsbeauftragten. Den gesetzlichen Rahmen bilden § 8 und § 9 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Dort ist festgehalten, dass Gleichstellungsbeauftragte zur Verwirklichung der Zielsetzungen Vorhaben und Maßnahmen anregen sollen, die die „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ betreffen.

Seit wenigen Monaten ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Rosdorf wieder besetzt, allerdings nur mit 9,5 Wochenstunden. Dies reicht unserer Meinung nach nicht aus, um wirksam handeln zu können.

Die Wählergemeinschaft GuT kritisiert die seit Jahren anhaltenden Versäumnisse hinsichtlich des Themas Gleichstellung in unserer Gemeinde. Die Kommunikation der früheren Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit kann nur als mangelhaft bezeichnet werden. In Rosdorf wurde nachweislich gegen die diesbezüglichen Regelungen des NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) verstoßen. So fehlen seit Jahren die vorgeschriebenen Tätigkeitsberichte der Gleichstellungsbeauftragten (der letzte Bericht umfasst den Zeitraum 2013 bis 2015, vorgelegt Ende 2018!). Niemand weiß, wie in Rosdorf die Situation in Sachen Gleichstellung aussieht. Dies gilt sowohl für den internen (Verwaltung und politische Gremien betreffend), als auch des externen Wirkungskreises (alle Bürger*innen der Gemeinde betreffend).

Möglicherweise hat das Ausbleiben solcher, gesetzlich vorgeschriebener Informationen, sogar zu Fehleinschätzungen bei der Politik geführt. Im Rahmen der Debatte um eine Neubesetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten wollten einige Kommunalpolitiker das Thema aus Kostengründen sogar komplett in den Bereich des Ehrenamts verschieben. Wir teilen nicht die Ansicht von CDU und FDP in Rosdorf, die in einer Antragsbegründung (CDU/FDP-Antrag an den Gemeinderat vom 19.02.2020) ihren Standpunkt u.a. wie folgt formulierten: „Für die Beschäftigung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten (wird) keine sachliche und rechtliche Notwendigkeit mehr gesehen.“

Wir glauben nämlich nicht, dass das Thema „Gleichstellung“ für Bürgerinnen und Bürger – weder in Deutschland, noch in Rosdorf – „sachlich“ gelöst ist. Aktuelles Beispiel: Die Hauptlast des „Lockdowns“ hatten zu Hause meist die Frauen zu tragen (Kinderbetreuung etc.). Schon vor der Corona-Krise wurde statistisch ein Anstieg „familiärer Konflikte“ in Deutschland verzeichnet. In etlichen Fällen hat die Corona-Krise sichtbar gemacht, welch erschreckendes Aggressionspotential hinter einigen Wohnungstüren lauert.

Es ist äußerst bedauerlich, dass die „externe“ Arbeit (auch über die „interne“ ist nichts bekannt) der Gleichstellungsbeauftragten in Rosdorf zuletzt über Jahre hinweg so blaß und unscheinbar war. Seit Ende 2019 (Ende der Tätigkeit der vorhergehenden Gleichstellungsbeauftragten in Rosdorf) bis gegen Ende des Jahres 2020 waren wir in Rosdorf komplett ohne öffentliche Ansprechpartnerin für die Thematik in Rosdorf. Gerade in Zeiten der Krise wäre eine Kontaktstelle so wichtig gewesen! Nach dem Weggang der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten schien in der Verwaltung niemand zu wissen, welche liegengebliebenen „Fälle“ unbearbeitet in welchen Akten schlummern. Vielleicht gab es gar keine „Fälle“, vielleicht wurden sie nur nicht dokumentiert. Wir wissen es nicht. Unhaltbare Zustände!

Wir sind überzeugt, in Rosdorf nunmehr eine engagierte und fachlich versierte Gleichstellungsbeauftragte zu haben! Diese kann sicherlich nicht allein, mit wenig Arbeitszeit ausgestattet, alle Konflikte einer Lösung zuführen. Wir sehen ihre Aufgabe insbesondere darin, als Netzwerkerin zu fungieren. Speziell für den externen Wirkungskreis, sprich für die Belange aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, muss ein zukunftsorientiertes Konzept entwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, bald eine noch besser sichtbare Anlaufstelle für in Bedrängnis geratene Bürgerinnen und Bürger bieten zu können!

Weitere Informationen:
Unser Programm GuT 2026
Unser Programm – in aller Kürze
Unser Kandidat für das Amt des Gemeindebürgermeisters
Unsere Kandidat*innen für den Gemeinderat
Unsere Kandidat*innen für die Ortsräte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner